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   OLG Brandenburg, 13.12.2007 - 12 U 88/07   

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https://dejure.org/2007,14148
OLG Brandenburg, 13.12.2007 - 12 U 88/07 (https://dejure.org/2007,14148)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2007 - 12 U 88/07 (https://dejure.org/2007,14148)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 12 U 88/07 (https://dejure.org/2007,14148)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs eines Mandanten gegenüber seinem Anwalt; Anforderung an die Verletzung einer anwaltlichen Pflicht aufgrund des Betreuungsverhältnisses; Anforderung an die Verletzung einer anwaltlichen Pflicht aufgrund ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 280 Abs. 1; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 102 Abs. 2 S. 1; ; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 3; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltshaftung wegen unzureichender Prüfung der formellen Kündigungsvoraussetzungen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 04.04.2000 - 28 U 206/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2007 - 12 U 88/07
    Zwar ist die Einholung der Deckungszusage grundsätzlich Aufgabe des Mandanten als Versicherungsnehmer (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2001, 1073 f).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2021 - 4 U 252/20

    Vorweggenommene Deckungsklage auf bedingungsgemäßen Versicherungsschutz und

    Auch ist ihm bewusst, dass die Kostenfrage, insbesondere die Frage, ob der Mandant die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bzw. Gerichtskosten aus eigenem Vermögen zu begleichen hat oder ob sie aus dem Deckungsschutzanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung befriedigt werden können, für jeden rechtsschutzversicherten Mandanten regelmäßig von großem Interesse ist (vgl. zu diesem Informationsinteresse des Mandanten OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. November 1999, Az. 24 U 213/98, zitiert nach juris, Rdnr. 5), und Rechtsmittel vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers daher nur dann eingelegt werden dürfen, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich und vor allem in der Kenntnis beauftragt, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber tragen zu müssen (vgl. zur Klageerhebung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Mai 2010, Az. 24 U 211/09, zitiert nach juris, Rdnr. 8 und Beschluss vom 8. Mai 2008, Az. 24 U 211/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 1975, Az. 8 U 36/75, zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 19. März 2008, Az. 3 U 242/07, zitiert nach juris, Rdnr. 20; zur Einlegung eines Rechtsmittels Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Dezember 2007, Az. 12 U 88/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7).
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